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Kur- und Erholungsorte in Brandenburg

18.01.2023
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Brandenburgs Gesundheitslandschaft verfügt über acht Kurorte und 16 staatlich anerkannte Erholungsorte. Hier finden Sie alle Kurorte entlang ihrer ortsgebundenen Heilmittel sowie eine Zusammenfassung unserer Erholungsorte in der Karte. Entsprechende Kontaktpersonen für die Anerkennung zum Kur- bzw. Erholungsort finden Sie ebenfalls.

Brandenburg mit seiner über 300-jährigen Tradition im Kur- und Bäderwesen verfügt über acht Kurorte unterschiedlicher Heilmittel. Über die staatliche Anerkennung als Kurort oder Heilbad entscheidet das Gesundheitsministerium im Einvernehmen mit dem Wirtschaftsministerium. Grundlage ist das Brandenburgische Kurortegesetz (BbgKOG).

Zu Brandenburgs Kurorten zählen:

Bad Belzig, Bad Freienwalde, Bad Liebenwerda, Bad Saarow-Pieskow, Bad Wilsnack, Buckow, Burg im Spreewald und Templin

Die ortsgebundenen Heilmittel werden mit modernen medizinischen Methoden für einen Kuraufenthalt oder Gesundheitsurlaub für den Gast erlebbar. 

„Insgesamt 16 Erholungsorte verteilen sich über das gesamte Land Brandenburg. Erholungsorte verfügen über einen ausgeprägten erholungsfördernden Ortscharakter unter Berücksichtigung eines entsprechenden Landschaftsbildes und weisen eine starke Gemeinwohlorientierung auf. Gesundheitsfördernde Leistungen müssen allen Gästen und Bevölkerungsgruppen zugänglich sein. Darüber hinaus halten Erholungsorte öffentliche Anlagen, Gaststätten und Beherbergungseinrichtungen mit den allgemein gültigen Qualitätsstandards vor und weisen ein Qualitätsmanagement nach.

Im Vergleich zu Kurorten ist es für Erholungsorten nicht erforderlich, Einrichtungen zur Abgabe eines Heilmittels vorzuhalten. Wesentliche Voraussetzungen für Erholungsorte sind zum Beispiel für die Erholung geeignete Einrichtungen oder beschilderte Rad- und Wanderwege. Nähere Ausführungen zu den Voraussetzungen eines Erholungsortes finden sich im Brandenburgischen Kurortegesetz (BbgKOG). Nach den Bestimmungen des Kurortgesetzes können Städte und Gemeinden einen Antrag auf staatliche Anerkennung als Erholungsort stellen. Die Anerkennung zu einem solchen Ort erfolgt über das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie im Einvernehmen mit dem Ministerium für Soziales, Gesundheit, Infrastruktur und Verbraucherschutz.

Um die Qualität fortwährend aufrechtzuerhalten, findet alle zehn Jahre eine Überprüfung der Voraussetzungen durch das Ministerium statt.

Aufgrund der demografischen Entwicklung und der gesundheitsstärkenden Infrastruktur werden Erholungsorte in Zukunft von zentraler Bedeutung für die Lebensqualität der Bevölkerung und Gäste.“

Karte der Kur- und Erholungsorte in Brandenburg

Klicken Sie auf einen Punkt, um mehr zu erfahren.

Kur- und Erholungsorte im Land Brandenburg

Ansprechpartner für die staatliche Anerkennung von Kur- und Erholungsorten

Staatliche Anerkennung von Kurorten
MASGF - Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familien
Petra Pravemann
E-Mail: Petra.Pravemann@MASGF.brandenburg.de


Staatliche Anerkennung von Erholungsorten
MWAE - Minsterium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Sabine Arndt
E-Mail: sabine.arndt@mwae.brandenburg.de