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Nahverkehrsbeirat Uckermark
Der Nahverkehrsbeirat soll den Informationsaustausch und die Anforderungen zwischen den unterschiedlichen Interessengruppen im Landkreis Uckermark und den angrenzenden Regionen befördern.
Der Landkreis Uckermark ist Aufgabenträger für den „übrigen öffentlichen Personennahverkehr“. Gemäß § 6 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr im Land Brandenburg (ÖPNV-Gesetz) vom 26. Oktober 1995, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 14. Dezember 2017, können die Aufgabenträger Nahverkehrsbeiräte bilden, die sie bei der Wahrnehmung der Aufgaben beraten. Dazu gehören u.a. die Fortschreibung des Nahverkehrsplanes und Veränderungen im Busliniennetz. Die Aufgabenträger können die Bildung und Arbeitsweise der Nahverkehrsbeiräte regeln. Ein solcher Nahverkehrsbeirat dient dem Informationsaustausch der Mitglieder untereinander und sorgt damit für gegenseitiges Verständnis. Außerdem gibt er dem Kreistag Empfehlungen zu Themen des ÖPNV.
Anet Hoppe
Geschäftsführerin
tmu Tourismus Marketing Uckermark GmbH
03984–835883 hoppe@tourismus-uckermark.de