Liquiditätshilfen
Für Unternehmen aller Größen stehen mit dem „KfW-Sonderprogramm 2020“ verschiedene Kreditangebote mit Kreditprüfung durch die Hausbank zur Verfügung.
Corona Mezzanine Brandenburg
Das Programm „Corona Mezzanine Brandenburg“ hat das Ziel, mittelständische Unternehmen und Start-ups (KMU) im Land Brandenburg mit Nachrangdarlehen zu finanzieren, die infolge der Corona-Krise in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind.
Es richtet sich an folgende Zielgruppen:
- mittelständische Unternehmen mit einem etablierten Geschäftsmodell und
- Start-ups in Form einer Kapitalgesellschaft mit einem wettbewerbsfähigen Geschäftsmodell
Von beiden Zielgruppen ist im Rahmen der Finanzierungsanfrage darzulegen, inwieweit sie aufgrund der Corona-Krise von nachhaltigen Liquiditätsproblemen betroffen sind.
Wer wird gefördert?
Es werden mittelständische Unternehmen und Start-ups der gewerblichen Wirtschaft (KMU) mit einem etablierten bzw. wettbewerbsfähigen Geschäftsmodell finanziert, die ihren Sitz oder ihre Betriebsstätte mit mindestens 50 % der Vollzeitbeschäftigten im Land Brandenburg haben.
Was wird gefördert?
Unterstützt werden alle Maßnahmen zur Sicherstellung der Unternehmensfinanzierung, insbesondere Investitionen und Betriebsmittel (Miete, Löhne und Gehälter, Material- und Wareneinkäufe etc.).
Wer oder was wird nicht gefördert?
Nicht unterstützt wird/werden
- die Finanzierung sonstiger Entnahmen und Auszahlungen an Gesellschafter,
- die Umschuldung bereits abgeschlossener und durchfinanzierter Vorhaben,
- Unternehmen, die nicht im Einklang mit der Ausschlussliste und den Sektorleitlinien der KfW Bankengruppe stehen,
- die Begründung, Durchführung, Teilnahme und Unterstützung strafbarer Handlungen
- Unternehmen, die per 31.12.2019 in Schwierigkeiten gemäß Artikel 2 Nr. 18 Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) waren
(a) mittelständische Unternehmen
Förderart | Nachrangdarlehen |
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Förderanteil | bis zu 100 % |
Darlehensmindest-/-höchstbetrag | 100.000 Euro / 750.000 Euro |
Auszahlungskurs | 100 % |
Laufzeit | bis zu 10 Jahre |
tilgungsfrei | bis zu 5 Jahre |
Zinsbindung | für die Dauer der Darlehenslaufzeit |
Zinssatz | fest 5,75 % p. a. zzgl. einer Endvergütung in Höhe von 10 % auf den ursprünglichen Darlehensbetrag |
Zinszahlung | vierteljährlich nachträglich / Endvergütung am Ende der Laufzeit bzw. bei vorzeitiger Ablösung |
Tilgung | vierteljährlich nachträglich in gleich hohen Raten |
(b) Start-ups
Förderart | Nachrangdarlehen mit Kündigungs- bzw. Wandlungsrecht mit einem Discount von 30 % auf die Unternehmensbewertung bei einer nächsten Finanzierungsrunde |
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Förderanteil | bis zu 100 % |
Darlehensmindest-/-höchstbetrag | 100.000 EUR / 750.000 EUR |
Auszahlungskurs | 100 % |
Laufzeit | bis zu 6 Jahre |
Zinsbindung | für die Dauer der Darlehenslaufzeit |
Zinssatz | fest 7,00 % p. a., gestundet bis zur Endfälligkeit, Kündigung oder Wandlung |
Tilgung | endfällig |
Wie ist das Antragsverfahren?
Die formgebundene Finanzierungsanfrage ist an die ILB zu richten. Die notwendigen Unterlagen finden Sie unter dem Reiter „Konditionen, Formulare und Dokumente“.
Nach erster Vorprüfung der Finanzierungsanfrage sind in einem zweiten Schritt nach Aufforderung der ILB die im Anfrageformular aufgeführten Unterlagen einzureichen.
Geltungsdauer
Die Investitionsphase des Programms „Corona Mezzanine Brandenburg“ endet am 31.12.2020.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Bei Fragen stehen Frau Daniela Schikora (Tel. 0331 660-1685) und Frau Beate Foerstner (Tel. 0331 660-1842) zur Verfügung.
KFW-Hilfsprogramme
Der Corona-Schutzschild stellt über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) spezielle Hilfskredite zur Abfederung der Corona-Krise zur Verfügung. Alle privatwirtschaftlichen Unternehmen können das unabhängig von ihrer Größe und ihrem Alter nutzen. Die KfW hat die Voraussetzungen gelockert, die Konditionen verbessert und die Verfahren vereinfacht. Weil Deutschland diese Kredite sichert, ist die Kreditvergabe leichter.
Auf der Website der KfW können Sie Ihren Kreditantrag vorbereiten, damit Ihr Bankgespräch schneller zum Ziel führt: https://corona.kfw.de/
KfW-Schnellkredit 2020
Eckpunkte
- der Kredit steht kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie Soloselbständigen bis zum 31.12.2020 zur Verfügung,
- die mindestens seit 01. Januar 2019 am Markt aktiv gewesen sind
- in der Summe der Jahre 2017- 2019 oder im Jahr 2019 einen Gewinn erzielt haben (sofern Ihr Unternehmen bislang nur für einen kürzeren Zeitraum am Markt ist, wird dieser Zeitraum herangezogen).
- Der Zinssatz beträgt aktuell 3% mit einer Laufzeit von 10 Jahren
Was wird gefördert?
- Anschaffungen wie Maschinen und Ausstattung (Investitionen)
- Alle laufenden Kosten wie Miete, Gehälter oder Warenlager (Betriebsmittel)
Das Förderprodukt kommt nicht in Frage
- für Unternehmen, die zum 31.12.2019 in Schwierigkeiten waren, also vor Beginn der Coronakrise.
- wenn Sie während der Kreditlaufzeit Gewinn oder Dividende ausschütten.
- für Unternehmen, die landwirtschaftliche Produkte erzeugen oder in der Fischerei tätig sind.
Kreditvolumen
Das Kreditvolumen pro Unternehmensgruppe beträgt bis zu 25 % des Jahresumsatzes 2019
- maximal 800.000 Euro für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl über 50 Mitarbeitern,
- maximal 500.000 Euro für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl von bis zu 50 und
- maximal 300.000 Euro für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl von bis zu 10
Sicherheiten
Sie müssen keine Sicherheiten stellen wie sonst bei Krediten üblich. Ihre Bank erhält eine Haftungsfreistellung in Höhe von 100% durch die KfW, abgesichert durch eine Garantie des Bundes. Kreditbewilligung erfolgt ohne weitere Kreditrisikoprüfung durch die Bank oder die KfW. Hierdurch kann der Kredit schnell bewilligt werden. Es sind keine Sicherheiten zu stellen.
Hier können Sie den Antrag mit Hilfe des KfW-Förderassistenten vorbereiten.
KfW-Unternehmerkredit
Was wird gefördert?
Mit dem KfW-Unternehmerkredit fördern wir alles, was für Ihre unternehmerische Tätigkeit notwendig ist. Dazu zählen:
- Anschaffungen wie Maschinen und Ausstattung (Investitionen)
- Alle laufenden Kosten wie Miete und Gehälter (Betriebsmittel)
- Material- und Warenlager
- Erwerb von Vermögenswerten aus anderen Unternehmen, auch Übernahmen und tätige Beteiligungen
Das Förderprodukt kommt nicht in Frage für:
- Baumaßnahmen für Betreutes Wohnen
- Treuhandkonstruktionen
- In-Sich-Geschäfte, zum Beispiel der Erwerb eigener Unternehmensanteile
- Umschuldungen (Ausnahme: Umschuldungen aus dem KfW-Schnellkredit 2020)
- Ausschüttung von Gewinn und Dividenden
Einige Vorhaben werden generell nicht gefördert oder nur dann, wenn Bedingungen eingehalten werden. Details finden Sie in den Ausschlussliste und Sektorleitlinien.
Wer wird gefördert?
Mit dem KfW-Unternehmerkredit fördern wir Unternehmen sowie Freiberufler, die seit mindestens 5 Jahren am Markt aktiv sind.
Das Förderprodukt kommt nicht in Frage:
- für Existenzgründer und junge Unternehmen bis 5 Jahre. Diese unterstützen wir mit anderen Förderprodukten, zum Beispiel mit dem ERP-Gründerkredit – Universell.
- für Unternehmen, die zum 31.12.2019 in Schwierigkeiten waren, also vor Beginn der Coronakrise.
- wenn Sie während der Kreditlaufzeit Gewinn oder Dividende ausschütten. Möglich sind aber marktübliche Ausschüttungen oder Entnahmen für Geschäftsinhaber (natürliche Personen).
ERP-Gründerkredit – Universell
Was wird gefördert?
Mit dem ERP-Gründerkredit – wird alles gefördert, was für Ihre unternehmerische Tätigkeit notwendig ist. Dazu zählen:
- Anschaffungen (Investitionen)
- Anlagen und Maschinen
- Grundstücke und Gebäude
- Baukosten
- Einrichtungsgegenstände
- Firmenfahrzeuge
- Betriebs- und Geschäftsausstattung
- Immaterielle Investitionen (Lizenzen und Patente)
- Software
- Laufende Kosten (Betriebsmittel)
- Liquide Mittel
- Personalkosten
- Mieten
- Marketingkosten
- Beratungskosten
- Material- und Warenlager
Das Förderprodukt kommt nicht in Frage für:
- Baumaßnahmen für "Betreutes Wohnen"
- Treuhandkonstruktionen
- In-Sich-Geschäfte, zum Beispiel der Erwerb eigener Unternehmensanteile
- Umschuldungen (Ausnahme: Umschuldungen aus dem KfW-Schnellkredit 2020)
- Ausschüttung von Gewinn und Dividenden
- Nachfinanzierungen, Anschlussfinanzierungen und Prolongationen.
Wer wird gefördert?
- Existenzgründer und Unternehmensnachfolger
- Selbstständige und Freiberufler
- Unternehmen
Direktbeteiligung für Konsortialfinanzierung
Was wird gefördert?
Mit der Direktbeteiligung für Konsortialfinanzierung fördern wir alles, was für Ihre unternehmerische Tätigkeit notwendig ist. Dazu zählen:
- Anschaffungen wie Maschinen und Ausstattung (Investitionen)
- Alle laufenden Kosten wie Miete, Gehälter oder Warenlager (Betriebsmittel)
Das Förderprodukt kommt nicht in Frage:
- wenn Sie bestehende Kredite umschulden oder nachfinanzieren möchten
Eine Kombination mit folgenden Förderangeboten ist ausgeschlossen:
- Nachrangfinanzierungen aus dem Programm ERP-Mezzanine für Innovationen und haftungsfreigestellte Kredit aus ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit
- eine doppelte Beteiligung der KfW – einerseits als Konsortialpartner, andererseits als Refinanzierer der anderen Konsortialpartner durch haftungsfreigestellte Durchleitungskredite, auch nicht bei Krediten der KfW-Corona-Hilfe
Wer wird gefördert?
- in- und ausländische Unternehmen, die durch die Coronakrise in Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind und ein Vorhaben in Deutschland finanzieren möchten
Kontaktmöglichkeiten
- Die Liquiditätshilfen können über die jeweilige Hausbank bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragt werden. Hotline der KfW: 0800 53 99 000
- Hotline des Bundeswirtschaftsministeriums für allgemeine wirtschaftsbezogene Fragen zum Coronavirus (für Unternehmen): 030 18 61 51 51 5, Mo–Fr 9:00 bis 17:00 Uhr
- Hotline des Bundeswirtschaftsministeriums für allgemeine wirtschaftsbezogene Fragen zum Coronavirus (für Bürger): 030 18 61 56 18 7, Mo–Fr 9:00 bis 17:00 Uhr
- Informationen des Kompetenzzentrums Tourismus des Bundes für die Tourismuswirtschaft: » https://corona-navigator.de