Hilfsprogramme für Soloselbstständige, Angehörige der Freien Berufe, Museen und KMU.
Anteilige Umsatzerstattung für Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, deren Betrieb aufgrund der verschärften Corona-Maßnahmen ab dem 2. November 2020 temporär geschlossen wurde.
Direkte Zuschüssen zu betrieblichen Fixkosten.