Weiterbildungsrichtlinie des Landes Brandenburg
Erhöhung der Beteiligung an beruflicher Weiterbildung, insbesondere von bildungsbenachteiligten und älteren Beschäftigten
© ©TMB-Fotoarchiv/Steffen Lehmann
Weiterbildungsrichtlinie des Landes Brandenburg
Wer wird gefördert?
- Beschäftigte mit Erstwohnsitz im Land Brandenburg (natürliche Personen)
- Unternehmen, die eine Betriebsstätte im Land Brandenburg haben (im Sinne von § 12 Abgabenordnung), Freiberufler und Einzelunternehmer
- rechtsfähige Vereine mit Vereinssitz im Land Brandenburg
- öffentliche und freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe im Land Brandenburg
Was wird gefördert?
Beschäftigte:
- individuelle und arbeitsplatzunabhängige berufliche Weiterbildungsmaßnahmen, inklusive Prüfungsgebühren (Bildungscheck)
Unternehmen:
- externe Weiterbildungsmaßnahmen, inklusive Prüfungsgebühren für Beschäftigte und Betriebsinhaber
Vereine:
- externe Weiterbildungsmaßnahmen, inklusive Prüfungsgebühren zur Erhöhung der fachlichen und sozialen Kompetenzen von haupt- und ehrenamtlich Tätigen
Träger:
- externe Weiterbildungsmaßnahmen, inklusive Prüfungsgebühren für bei öffentlichen und freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe Beschäftigten und ehrenamtlich Tätigen
Wie hoch ist die Förderung?
- Beschäftigte (Bildungscheck): 50 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben (Ausgaben für die Weiterbildungsmaßnahmen, inkl. Prüfungsgebühren) – max. 3.000 EUR
- Unternehmen: bis zu 50 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben (Ausgaben für die Weiterbildungsmaßnahmen, inkl. Prüfungsgebühren) für max. 10 verschiedene Weiterbildungsmaßnahmen
- Vereine mit wirtschaftlicher Tätigkeit sowie für öffentliche und freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe: 50 bis 70 Prozent entsprechend der Betriebsgröße
- Vereine ohne wirtschaftliche Tätigkeit: bis zu 90 Prozent pro Antrag mind. 500 EUR und max. 3.000 EUR pro Teilnehmer
Wie wird der Antrag eingereicht?
- online über das ILB-Kundenportal mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Kursbeginn
- bis zu zwei Anträge pro Jahr möglich
Weitere Informationen
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Telefonische Förderberatung bei der ILB unter 0331 660-2200
Mittelherkunft: Europäischer Sozialfonds (ESF), Land Brandenburg