Förderung der Kultur- und Kreativwirtschaft in Brandenburg

Entwicklung der Potenziale von Unternehmen der Kultur und der Kreativwirtschaft, um u.a. deren Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen

Förderung der Kultur- und Kreativwirtschaft

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen
  • öffentliche Einrichtungen und Verbände
  • Privatpersonen der Kultur- und Kreativbranche
  • Freiberufler und Solo-Selbstständige
  • Museen und Archive
  • Kunst- und Kulturzentren oder -stätten
  • Theater, Opernhäuser und Konzerthäuser

Was wird gefördert?

Fördertatbestand A:

  • Einrichtung und Umsetzung von Beratungs- und Vernetzungsprojekten für die Kultur- und Kreativwirtschaft, die landesweiter Ansprechpartner und Kontaktstelle in kultur- und kreativwirtschaftlichen Belangen sind

Fördertatbestand B:

  • Projekte von Kultur- und Kreativunternehmen, die zur Entwicklung neuer Produkte, Märkte und Absatzwege beitragen

Wie hoch ist die Förderung?

  • Beratungs- und Vernetzungsprojekte werden mit bis zu 100 Prozent (direkte und indirekte Personalausgaben sowie die konsumtiven Sachausgaben) unterstützt:
    • über einen Zeitraum von drei Jahren
    • dabei sind direkte Personalausgaben mit maximal bis zu 40 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben und indirekte Ausgaben mit einer Pauschale in Höhe von 15 Prozent der förderfähigen direkten Personalausgaben förderfähig
  • Einzelprojekte werden mit bis zu 80 Prozent (Personal- und Sachausgaben) unterstützt:
    • über einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren
    • Förderung gilt ausschließlich für Vorhaben mit einer Zuwendung von min. 25.000 EUR und max. 120.000 EUR (Zuwendungsempfänger benötigen eine Kofinanzierung in Höhe von min. 20 %)

Wie wird der Antrag eingereicht?

  • zu den entsprechenden Stichtagen online über das ILB-Kundenportal

Weitere Informationen

Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)

Telefonische Förderberatung bei der ILB unter 0331 660-2200

Mittelherkunft: Europäischer Sozialfonds (ESF)

Partner im Tourismusnetzwerk