Förderung der Kultur- und Kreativwirtschaft in Brandenburg
Entwicklung der Potenziale von Unternehmen der Kultur und der Kreativwirtschaft, um u.a. deren Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen
© TMB-Fotoarchiv/Steffen Lehmann
Förderung der Kultur- und Kreativwirtschaft
Wer wird gefördert?
- Unternehmen
- öffentliche Einrichtungen und Verbände
- Privatpersonen der Kultur- und Kreativbranche
- Freiberufler und Solo-Selbstständige
- Museen und Archive
- Kunst- und Kulturzentren oder -stätten
- Theater, Opernhäuser und Konzerthäuser
Was wird gefördert?
Fördertatbestand A:
- Einrichtung und Umsetzung von Beratungs- und Vernetzungsprojekten für die Kultur- und Kreativwirtschaft, die landesweiter Ansprechpartner und Kontaktstelle in kultur- und kreativwirtschaftlichen Belangen sind
Fördertatbestand B:
- Projekte von Kultur- und Kreativunternehmen, die zur Entwicklung neuer Produkte, Märkte und Absatzwege beitragen
Wie hoch ist die Förderung?
- Beratungs- und Vernetzungsprojekte werden mit bis zu 100 Prozent (direkte und indirekte Personalausgaben sowie die konsumtiven Sachausgaben) unterstützt:
- über einen Zeitraum von drei Jahren
- dabei sind direkte Personalausgaben mit maximal bis zu 40 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben und indirekte Ausgaben mit einer Pauschale in Höhe von 15 Prozent der förderfähigen direkten Personalausgaben förderfähig
- Einzelprojekte werden mit bis zu 80 Prozent (Personal- und Sachausgaben) unterstützt:
- über einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren
- Förderung gilt ausschließlich für Vorhaben mit einer Zuwendung von min. 25.000 EUR und max. 120.000 EUR (Zuwendungsempfänger benötigen eine Kofinanzierung in Höhe von min. 20 %)
Wie wird der Antrag eingereicht?
- zu den entsprechenden Stichtagen online über das ILB-Kundenportal
Weitere Informationen
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Telefonische Förderberatung bei der ILB unter 0331 660-2200
Mittelherkunft: Europäischer Sozialfonds (ESF)